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   OLG Frankfurt, 25.03.2011 - 19 U 217/10   

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https://dejure.org/2011,8075
OLG Frankfurt, 25.03.2011 - 19 U 217/10 (https://dejure.org/2011,8075)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.03.2011 - 19 U 217/10 (https://dejure.org/2011,8075)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. März 2011 - 19 U 217/10 (https://dejure.org/2011,8075)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines ausdrücklichen Provisionsverlangens bei stillschweigendem Abschluss eines Marklervertrages

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Maklervertrag - stillschweigender Abschluss

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Maklervertrag - stillschweigend geschlossen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1
    Anforderungen an den stillschweigenden Abschluss eines Maklervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stillschweigender Maklervertragschluss: Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für einen stillschweigend geschlossenen Maklervertrag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Maklerin war Jahre zuvor für den Kunden tätig - Ohne ausdrückliches Verlangen nach Provision kommt trotzdem kein Maklervertrag zustande

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Maklerprovision nur bei klarem Hinweis

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Makler muss deutlich auf Provision hinweisen

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Keine Courtage ohne objektbezogenen Hinweis auf Provision

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 23.08.2011)

    Makler muss deutlich auf Provision hinweisen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienmakler: Eigentümerwechsel macht erneutes Provisionsverlangen erforderlich! (IMR 2011, 341)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1500
  • NZM 2012, 511
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2009 - 15 U 15/09

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2011 - 19 U 217/10
    Ohne einen solchen objektbezogenen Hinweis auf die Provisionspflichtigkeit kann der Maklerkunde in jedem Einzelfall davon ausgehen, dass der Makler bereits auf Grund eines Maklervertrages mit dem Anbieter der konkreten Immobilie von diesem vergütet wird (BGH NJW 2007, 400; OLG Karlsruhe BauR 2010, 511).
  • OLG München, 20.10.2003 - 12 UF 1635/02

    Bewertung nicht voll dynamischer Versorgungsanrechte im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2011 - 19 U 217/10
    Ohne einen solchen objektbezogenen Hinweis auf die Provisionspflichtigkeit kann der Maklerkunde in jedem Einzelfall davon ausgehen, dass der Makler bereits auf Grund eines Maklervertrages mit dem Anbieter der konkreten Immobilie von diesem vergütet wird (BGH NJW 2007, 400; OLG Karlsruhe BauR 2010, 511).
  • LG Hamburg, 30.11.2018 - 316 O 81/16

    Maklervertrag: Anforderungen an einen konkludenten Vertragsabschluss

    Vielmehr bedarf es eines ausdrücklichen Provisionsverlangens durch den Makler für seine Tätigkeit und einer weiteren Inanspruchnahme der Maklerleistungen durch den Kunden in Kenntnis dessen (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2006 - III ZR 57/06 - Rn. 17, juris; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.03.2011 - 19 U 217/10 - Rn. 15, juris).

    Auch kann der Abschluss des Kaufvertrages nicht als nachträgliches Anerkenntnis des Beklagten hinsichtlich des Provisionsanspruchs des Klägers gewertet werden (vgl. Hierzu: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.03.2011 - 19 U 217/10 - Rn. 20, juris).

    Unabhängig davon, ob der Beklagte von diesen Exposés Kenntnis erlangt hat, bedarf es eines objektbezogenen Hinweises (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.03.2011 - 19 U 217/10 - Rn. 17, juris).

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